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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Spezielle rechtliche Grundlagen des Sozialgerichts Gelsenkirchen

Spezielle rechtliche Grundlagen des Sozialgerichts Gelsenkirchen

§ 65 a Sozialgerichtsgesetz

  • eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im sozialgerichtlichen Verfahren
  • ist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
  • regelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster
  • bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
  • regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen

 
 

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