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Inhalt
Spezielle rechtliche Grundlagen des Sozialgerichts Gelsenkirchen
§ 65 a Sozialgerichtsgesetz
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- eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im sozialgerichtlichen Verfahren
- ist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
- regelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
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Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen |
- bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
- regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
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Zusätzliche Informationen
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