Erweiterung der EGVP-Infastruktur
Nutzen und Vorteile des EGVP
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Hintergrund und Ziele
Die zunehmende Durchdringung der Unternehmen, Behörden und Privathaushalte mit Informations- und Kommunikationstechnik sowie die rasante Verbreitung der Internettechnologie eröffnen die Möglichkeit, diese Infrastruktur auch für den Elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen.
Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Erleichtert wird damit der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit.
Nachdem der Gesetzgeber die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen hatte, haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Oberverwaltungsgericht Münster (federführend für das Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen) und in Abstimmung mit den Ländern Bremen und Hessen ein "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach -EGVP-" konzipiert. Mit den Komponenten der EGVP-Infrastruktur (EGVP, beA, beN, beBPo) können Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte / Behörden schnell und sicher übermittelt werden.
Erweiterung der EGVP-Infrastruktur
Seit 2016 wurde die EGVP-Infrastruktur stetig um weitere Sende- und Empfangskomponenten erweitert:
Im Jahr 2016 wurde zunächst das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingeführt, dessen Bereitstellung im Verantwortungsbereich der Bundesrechtsanwaltskammer liegt.
Im Jahr 2018 erfolgte die Einführung des besonderen elektronischen Notarpostfaches (beN), das von der Bundesnotarkammer bereitgestellt wird, und des besonderen elektronischen Behördenpostfaches (beBPO) für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Einzelheiten zum beBPO sind hier veröffentlicht.
Für Bürger und Organisationen steht seit dem 01.06.2022 das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung. Weitere Informationen zum eBO sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder erhältlich.
Steuerberater können seit dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) nutzen, das von der Bundessteuerberaterkammer als Teil der Steuerberaterplattform bereitgestellt wird.
Schließlich steht seit dem 12.10.2023 für Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses Postfaches namens Mein Justizpostfach (MJP) als Postfach- und Versanddienst des Nutzerkontos Bund für die elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern zur Verfügung. Weitere Informationen sowie finden Sie hier: https://ebo.bund.de .
Nutzen und Vorteile des EGVP
- "Rund um die Uhr"-Zugang zu den teilnehmenden Gerichten / Behörden
- sichere und zuverlässige Übertragung durch Nutzung des OSCI-Standards
- geschützte Kommunikation durch den Einsatz kryptografischer Mechanismen
- Zeit- und Kostenersparnis
- Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung
- sofortige signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung des Gerichts/der Behörde
- "elektronischer Rechtsverkehr aus einer Hand", das bedeutet, nur eine Software für das Zusammenstellen, ggf. Signieren, Verschlüsseln und Übertragen von Nachrichten
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Im elektronischen Rechtsverkehr müssen bestimmte Regeln, technische Vorgaben und Standards beachtet werden, damit die Kommunikation rechtssicher und zuverlässig funktioniert. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu und Antworten auf folgende Fragen:
Rechtliche Grundlagen
Bearbeitungsvoraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zu § 5 der Elektronischen-Rechtsverkehrs-Verordnung vom 19. Dezember 2017