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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Allgemeine Informationen

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Hintergrund und Ziele

Neue Regelungen für die EGVP-Sende- und Empfangskomponenten ab 01.01.2018

Nutzen und Vorteile des EGVP

Was finden Sie auf diesen Seiten?

 

Hintergrund und Ziele

Die zunehmende Durchdringung der Unternehmen, Behörden und Privathaushalte mit Informations- und Kommunikationstechnik sowie die rasante Verbreitung der Internettechnologie eröffnen die Möglichkeit, diese Infrastruktur auch für den Elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen.

Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Erleichtert wird damit der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit.

Nachdem der Gesetzgeber die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen hatte, haben das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Oberverwaltungsgericht Münster (federführend für das Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen) und in Abstimmung mit den Ländern Bremen und Hessen ein "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach -EGVP-" konzipiert. Mit den Komponenten der EGVP-Infrastruktur (EGVP, beA, beN, beBPo) können Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte / Behörden schnell und sicher übermittelt werden.

Neue Regelungen für die EGVP-Sende- und Empfangskomponenten ab 01.01.2018

Die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik (BLK) in der Justiz hat zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen Folgendes beschlossen:

Die bewährten Infrastrukturkomponenten für die Kommunikation per EGVP (die Postfächer und die Eintragungen im Verzeichnisdienst SAFE) werden für Nutzer, die weder Rechtsanwalt noch Notar sind, weiterhin unverändert zur Verfügung gestellt.

Die Bereitstellungen einer Sende-und Empfangskomponente (EGVP-Classic-Client-Software) wird künftig den Softwareherstellern überlassen.

Der durch die Justiz auf dieser Internetseite zum Download bereitgestellte EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) wurde deshalb abgekündigt.

Der Support wurde zum 31.12.2016 eingestellt.  

Er steht noch zum Download bereit.

Der EGVP-Bürger-Client wird einen Monat über die Inbetriebnahme des beAs hinaus zur Verfügung stehen.

Nach der Abschaltung wird der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) durch einen Nachfolgeclient, der nur der Verwaltung bereits empfangener Nachrichten dient und für den kein Support geleistet wird, ersetzt.

Dies bedeutet im Einzelnen:

Rechtsanwälte nutzen das besondere Anwaltspostfach (beA), dessen Bereitstellung im Verantwortungsbereich der Bundesrechtsanwaltskammer liegt.

Notare nutzen das besondere Notarpostfach, dessen Bereitstellung im Verantwortungsbereich der Bundesnotarkammer liegt.

Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts können das beBPo nutzen. Einzelheiten sind hier veröffentlicht.

Andere professionelle Nutzer, wie z.B. Firmen, oder auch Bürger, können auf eine der folgenden anderen EGVP-Sende-und Empfangskomponenten zugreifen:

  • Nutzung eines für den OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr registrierten Drittproduktes,
  • Nutzung einer eigenentwickelten EGVP-Sende- und Empfangskomponente,
  • Integration der EGVP-Enterprise in die Fachsoftware (Hinweis: Die Nutzung der EGVP-Enterprise kann unter bestimmten Umständen bei der Justiz (BLK-AG IT-Standards) beantragt werden. Sie ist jedoch als Serveranwendung nicht für die Nutzung am lokalen Arbeitsplatz geeignet.)
  • Bereitstellung einer spezifischen Lösung durch die zuständigen Rechenzentren oder Fachsoftwarehersteller

Nutzen und Vorteile des EGVP

  • "Rund um die Uhr"-Zugang zu den teilnehmenden Gerichten / Behörden

  • sichere und zuverlässige Übertragung durch Nutzung des OSCI-Standards externer Link, öffnet neues Browserfenster

  • geschützte Kommunikation durch den Einsatz kryptografischer Mechanismen

  • Zeit- und Kostenersparnis

  • Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung

  • sofortige signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung des Gerichts/der Behörde

  • "elektronischer Rechtsverkehr aus einer Hand", das bedeutet, nur eine Software für das Zusammenstellen, ggf. Signieren, Verschlüsseln und Übertragen von Nachrichten

Was finden Sie auf diesen Seiten?

Im elektronischen Rechtsverkehr müssen bestimmte Regeln, technische Vorgaben und Standards beachtet werden, damit die Kommunikation rechtssicher und zuverlässig funktioniert. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu und Antworten auf folgende Fragen:

Rechtliche Grundlagen

Bearbeitungsvoraussetzungen

Technische Voraussetzungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zu § 5 der Elektronischen-Rechtsverkehrs-Verordnung vom 19. Dezember 2017 externer Link, öffnet neues Browserfenster 


 
 

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