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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Sperrung ungenutzter oder verwaister Postfächer

Sperrung ungenutzter oder verwaister Postfächer

Sobald ein Postfach angelegt wurde, ist es bis zu seiner Löschung weiterhin adressierbar, selbst wenn es nicht mehr genutzt wird. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Ihnen für Ihr Postfach durch einen PC-Defekt das Zertifikat verloren ging.

Um der Möglichkeit vorzubeugen, dass Nachrichten an ein verwaistes Postfach gesendet werden, können Sie über dieses Serviceformular die Sperrung veranlassen. Ihr Postfach wird deaktiviert. Sollte irrtümlich oder missbräuchlich eine Postfachsperrung veranlasst worden sein, kann dies schnell rückgängig gemacht werden. Senden Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail an egvp-serviceformular@safe-justiz.de. Ihr Anliegen wird sodann geprüft.

Hinweis:

Sollten Sie Ihr Postfach noch öffnen können, nehmen Sie die Löschung bitte selbst im EGVP vor und nutzen nicht das unten stehende Serviceformular.

Öffnen Sie hierfür das zu löschende Postfach. Rufen Sie dann nochmals eventuell im Postfach befindliche Nachrichten ab. Schließen Sie dieses Postfach dann. Sichern Sie die Nachrichten soweit notwendig. Öffnen Sie das aktiv genutzte Postfach. Sie können das überzählige Postfach sodann über den Menüpunkt -> Postfach -> löschen selbst entfernen.

Bitte beachten Sie, dass alle mit (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind.

Daten Visitenkarte EGVP-Postfach
Daten EGVP-Postfach Folgendes Postfach löschen
Folgendes Postfach behalten und alle anderen Postfächer löschen

Bitte beachten Sie, dass alle nicht abgeholten Nachrichten nach einem Jahr automatisiert vom Intermediär gelöscht werden.


 
 

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