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Inhalt
Spezielle rechtliche Grundlagen des Landgerichts Bochum
§ 130a der Zivilprozessordnung § 14 FamFG
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- eröffnen die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze in Zivilsachen
- sind die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
- regeln den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
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Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten |
- bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
- regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
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Zusätzliche Informationen
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