Sofern Sie beabsichtigen, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids über das EGVP an die Mahngerichte zu richten, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine so genannte Kennziffer. Kennziffern werden von den Mahngerichten kostenlos erteilt, Näheres erfahren Sie unter www.mahngerichte.de , ein Antragsformular zur Beantragung einer Kennziffer finden Sie hier . Bei der Nutzung des Portals www.online-mahnantrag.de ist keine Kennziffer erforderlich.