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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Landgericht Aachen

Landgericht Aachen

§ 130a  der Zivilprozessordnung
§ 14 FamFG

  • eröffnen die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze in Zivilsachen
  • sind die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
  • regeln den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten externer Link, öffnet neues Browserfenster

Verordnung über die Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten vom 10. November 2016 externer Link, öffnet neues Browserfenster

  • bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
  • regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen

 
 

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