|
Inhalt
Spezielle rechtliche Grundlagen des Arbeitsgerichts Wesel
- § 46 c Arbeitsgerichtsgesetz
|
- eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- ist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
- regelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
|
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen |
- bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
- regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
|
|
Zusätzliche Informationen
|