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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Technische und organisatorische Voraussetzungen

Technische und organisatorische Voraussetzungen

I. Welche Sende- und Empfangssoftwarelösungen können genutzt werden?

Als Sende- und Empfangssoftware für das beBPo stehen eine Reihe von Softwarelösungen zur Verfügung. Eine Übersicht der Produkte finden Sie auf der Seite zu den Informationen zu Drittanwendungen.

Darüber hinaus stellt die Justiz den Behörden kostenlos die Software EGVP-Enterprise zur Verfügung, die zur Integration in die Fachverfahren genutzt werden kann. Die EGVP-Enterprise wird bspw. bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Deutschen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung eingesetzt. Sie ist nicht für die Nutzung am lokalen Arbeitsplatz geeignet. Für die Bereitstellung der EGVP-Enterprise steht unter www.egvp.de/Drittprodukte/EGVP_Registrierungsverfahren_Teilnahme_Drittprodukte_Antragsformular_Enterprise.doc Word-Dokument, öffnet neues Browserfenster ein Formular zur Verfügung.

II.            Wer stellt einen Intermediär zur Verfügung?

Für die EGVP-Infrastruktur werden für die „Zwischenspeicherung“ der Nachrichten (ähnlich einem E-Mail-Server) sogenannte Intermediäre (auch virtuelle Poststellen genannt), benötigt. Diese werden in allen Bundesländern und auf Bundesebene in öffentlich-rechtlichen Rechenzentren betrieben.

Bitten wenden Sie sich an den Intermediärsbetreiber Ihres Bundeslandes.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen eigenen Intermediär zu betreiben. Die Software steht dem Bund und den Ländern als Anwendung des IT-Planungsrates im Rahmen der einschlägigen Pflegeverträge zur Verfügung. Für Detail-Informationen steht die Governikus KG unter kontakt@governikus.de zur Verfügung.

III.          Wie kann ein eigener Verzeichnisdienst für die beBPos eingerichtet werden?

Die beBPos müssen in sicheren Verzeichnisdiensten, die dem SAFE-Standard entsprechen, eingetragen werden. Die Verzeichnisdienste dienen zum einen zur eindeutigen Identifizierung von beBPos, zum anderen werden sie benötigt, um beBPos finden und adressieren zu können.

In den Ländern kann für die beBPos ein eigener SAFE-konformer Verzeichnisdienst aufgebaut werden. Die Software SAFE der Justiz wird dafür kostenlos bereitgestellt.

Die Einbindung solcher weiteren Verzeichnisdienste in die EGVP-Infrastruktur wird von der BLK-AG IT-Standards in der Justiz koordiniert.

Für Detailinformationen steht das Projektbüro EGVP unter it-standards@justiz.de als Ansprechpartner zur Verfügung.

IV. Kann auch ein bestehender sicherer Verzeichnisdienst genutzt werden?

Für die EGVP-Infrastruktur sind bereits folgende sicheren SAFE-konformen Verzeichnisdienste eingerichtet:

  • Verzeichnisdienst der Justiz (Softwaresystem SAFE) für die EGVP-Postfächer der Justiz und der Verwaltungsbehörden,
  • Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer (Softwaresystem Governikus autent)  für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und
  • Verzeichnisdienst der Bundesnotarkammer (Softwaresystem procilon proNEXT Security Manager) für das besondere elektronische Notarpostfach (beN)

 Für die beBPos kann der SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz genutzt werden.

V. Wer pflegt die beBPos in den Verzeichnisdienst?

Gemäß den Regelungen des ERVV müssen von den obersten Behörden des Bundes oder der Länder öffentlich-rechtliche Stellen bestimmt werden, die die Identität der Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts prüfen und dies im Verzeichnisdienst bestätigen (im Folgenden „beBPo-Prüfstellen“ genannt).

Sofern der SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz genutzt wird, werden die beBPos dort von den beBPo-Prüfstellen – oder in deren Auftrag – selbst verwaltet (Freischaltung, Löschung, Pflege). Hierfür wird ein Administrationszugriff auf den SAFE-Verzeichnisdienst eingerichtet, der auf die jeweiligen beBPos beschränkt ist.  Es ist somit möglich, sozusagen einen „eigenen Verzeichnisdienst“ innerhalb des SAFE-Verzeichnisdienstes der Justiz zu betreiben.

VI. Wie ist die Herkunft einer Nachricht aus einem beBPo erkennbar?

beBPos werden im sicheren Verzeichnisdienst als solche gekennzeichnet. (Sie erhalten die sogenannte EGVP-Rolle „beBPo“. Das EGVP-Rollenkonzept ist in der Anlage erläutert.)

Zudem wird an jede EGVP-Nachricht, die aus einem beBPo versandt wird, automatisiert eine bestimmte Signatur an den äußeren Umschlag (Transportsignatur) angebracht. Diese bestätigt die Herkunft der Nachricht aus dem beBPo (Herkunftsnachweis).

Diese Transportsignatur, die als Herkunftsnachweis dient, wird maschinell geprüft. Das fortgeschrittene Signaturzertifikat muss von einem bestimmten Ausstellerzertifikat abstammen, das für den besonderen Zweck, die Herkunft einer Nachricht aus einem beBPo zu bestätigen, ausgestellt wurde. Das maschinell erstellte Prüfprotokoll und die übermittelten Dokumente werden zur Gerichtsakte genommen.

VII.         Wo können fortgeschrittene Signaturzertifikate, die für die Anbringung des Herkunftsnachweises genutzt werden können, beschafft werden?

Für den Download von beBPo-VHN-Zertifikaten wird im Auftrag der Justiz unter https://zertifikate.safe-justiz.de/UserCertificateManagementUI/#!/creation externer Link, öffnet neues Browserfenster eine Web-Anwendung bereitgestellt.

An dieser Webanwendung können sich Behörden/Körperschaften öffentlichen Rechts selbst  anmelden und ein Zertifikat herunterladen, sobald sie
• ein beBPo eingerichtet haben,
• dieses von der beBPo-Prüfstelle authentifiziert wurde, und
• die Vergabe der Rolle egvp_beBPo im SAFE-Verzeichnisdienst erfolgt ist.

Einzelheiten zur Funktionsweise der Web-Anwendung sind im dort veröffentlichten Leitfaden dargestellt.

Die Rolle egvp_beBPo erhält eine Behörde/Körperschaft öffentlichen Rechts als Bestätigung der Authentifizierung ihres besonderen Behördenpostfaches nach den Vorgaben der ERVV. Diese Authentifizierung wirkt somit für die Beantragung eines beBPo-VHN-Zertifikats fort.


 
 

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