InhaltFormatstandards / VersionenBekanntmachung aufgrund § 3 Nr. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen 1. Bekanntmachung Auf der Grundlage von § 3 Nr. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen werden hiermit die festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten Versionen der genannten Formate wie folgt bekannt gegeben:
2. Hinweise Elektronische Dokumente, die einem der genannten Dateiformate in der bekannt gegebenen Form entsprechen, können auch in komprimierter Form als ZIP-Datei eingereicht werden. Die ZIP-Datei darf keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. Beim Einsatz von Dokumentensignaturen muss sich die Signatur auf das Dokument und nicht auf die ZIP-Datei beziehen. (§ 2 Abs. 5 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen) Die Nennung von Programmen, mit denen ein zugelassenes, weil für die Bearbeitung geeignetes Dokument erstellt werden kann, kann wegen der Vielzahl angebotener Programme und Programmversionen nur exemplarisch sein. Eine Nennung ist keine Empfehlung, dieses Programm zu nutzen, und schließt andere Programme, welche nach der Spalte "Version / Einschränkungen" zuzulassende elektronische Dokumente erzeugen können, nicht aus.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen die Hinweise zur Rezeption elektronischer Dokumente durch Blinde und Sehbehinderte.
3. Rezeption elektronischer Dokumente durch Blinde und Sehbehinderte Der Einsatz moderner EDV-Technik hat dazu beigetragen, die Partizipation von Blinden und Sehbehinderten in Gerichtsverfahren zu verbessern. Auch Sie können hierzu beitragen, indem Sie durch eine verständige, rücksichtsvolle Erstellung von einzureichenden Dokumenten deren Wahrnehmung durch Blinde und Sehbehinderte deutlich erleichtern. Die betroffenen Richter, Anwälte und Verfahrensbeteiligten werden es Ihnen danken. Die Bitte geht unter anderem dahin, Dokumente möglichst nicht als reine Bilddateien (Tiff-Format) einzureichen, wenn sie ausschließlich Text enthalten.
|
Zusätzliche Informationen |
© 2004 - 2024