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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Wichtige Information:

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Änderung der Datenschutzerklärung EGVP ab Version 2.2.3

 

Im Zuge der Übernahme des EGVP-Systems in der Verwaltung und bei den Industrie und Handelskammern erfolgt eine Änderung der Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung werden die Worte "Gerichte und Justizbehörden" jeweils ersetzt durch die Worte "Gerichte, Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder (§2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz)". Den vollständigen Text der geänderten Datenschutzerklärung können Sie in Ihrem EGVP-Client ab der Version 2.2.3.0 unter Extras/Datenschutzerklärung oder hier PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster abrufen.

 

Mit der Auslieferung des EGVP Version 2.2.3.0 am 22.07.2008 wird Ihnen beim Öffnen Ihres Postfachs ein Dialog präsentiert mit dem Sie gebeten werden, Ihre Zustimmung oder Ablehnung zur geänderten Datenschutzerklärung zu erklären. Wir bitten Sie, Ihr Postfach bis zum 19.08.2008 zu öffnen und entweder Ihre Zustimmung oder Ablehnung abzugeben.

Die Einträge im Adressbuch, von denen zum Fristablauf keine Zustimmungserklärung vorliegt, werden gelöscht. Dadurch gehen keine Nachrichten verloren; die Löschung betrifft nur die Sichtbarkeit im Adressbuch. Nachrichten auf den Servern können weiterhin abgeholt und lokal verarbeitet werden.

 

Beim nächsten Öffnen Ihres Postfachs haben Sie dann noch die Gelegenheit der Datenschutzerklärung zuzustimmen oder abzulehnen mit der Folge, dass das Postfach nach dem Abholen der Posteingänge für den weiteren Empfang und Versand nicht mehr frei geschaltet ist.

Wenn Sie neben der Ablehnung der Datenschutzerklärung auch ausdrücklich das Löschen Ihres Postfachs und alle darin enthaltenen Nachrichten auf Ihrem PC wünschen, können Sie dieses ebenfalls über eine angebotene Option auswählen.

Sofern Sie das EGVP im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren nutzen und bisher von den Mahngerichten Verfahrensnachrichten über das EGVP erhalten haben, müssen Sie der Änderung zustimmen, um auch weiterhin Nachrichten auf diesem Weg zu erhalten. Sofern Sie dies ablehnen, müssen Sie dringend das/die Mahngerichte kontaktieren, damit eine Änderung Ihrer Kennziffer erfolgt. Nur die nach einer evtl. Kennziffernänderung erstellten Verfahrensnachrichten können per Papier übermittelt werden.


 
 

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