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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Spezielle rechtliche Grundlagen des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt

Spezielle rechtliche Grundlagen des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt

  • § 52a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 442, 2262, 2002 I S. 679), zuletzt geändert durch Artikel 172 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1501), iin Verbindung mit § 1 Nrn. 8, 9 und 18 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Justiz vom 28. März 2008 (GVBl. LSA S. 137), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juli 2010 (GVBl. LSA S. 457)
  • eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
  • ist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
  • regelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster

 

6. Änderung der zur Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster

  • bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
  • regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen

 
 

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