|
Inhalt
Spezielle rechtliche Grundlagen des Bundessozialgerichts
§ 65 a Sozialgerichtsgesetz
|
- Eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im gerichtlichen Verfahren
- Ist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
- Regelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
|
Verordnung der Bundesregierung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundessozialgericht |
- Bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
- Regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
|
|
Zusätzliche Informationen
|