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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Für Bürger und Organisationen

Für Bürger und Organisationen

Zum 1. Januar 2022 sind die gesetzlichen Regelungen für das  besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Mit dem eBO können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen. Weitere Einzelheiten zum eBO finden Sie in diesem Dokument PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster.

Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg zur Justiz dar und ersetzt dabei Ihre Unterschrift. Ihre elektronischen Schreiben müssen Sie nicht mehr zusätzlich unterzeichnen.

Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können nur durch die Empfängerin oder den Empfänger gelesen werden. Die Identitäten sämtlicher Postfachinhaberinnen und -inhaber, mit denen Sie kommunizieren können, sind überprüft. Dies ermöglicht die sichere gegenseitige Kommunikation.


Was brauche ich?

Für das eBO benötigen Sie eine bestimmte Software. Folgende kostenpflichtige Produkte können genutzt werden:

Seit dem 12. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch ein kostenfreies Postfach namens Mein Justizpostfach (MJP) im Pilotbetrieb nutzen. Das MJP steht als Browseranwendung unter https://mein-justizpostfach.bund.de/ externer Link, öffnet neues Browserfenster bereit. Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.

Für die Verwendung des MJP benötigen Sie zur Identifizierung ein BundID-Konto. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer BundID finden Sie hier:

https://id.bund.de/de externer Link, öffnet neues Browserfenster

Wie richte ich ein eBO ein?

Mit der Software wird zunächst ein Postfach angelegt.

Anschließend müssen Sie sich identifizieren. Dies geht am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Organisationen können ein elektronisches Siegel nutzen. Die Daten des Ausweismittels werden ausgelesen. Wenn Sie eine abweichende Geschäftsanschrift eintragen, erhalten Sie einen PIN-Brief.

Sollten Sie kein elektronisches Identifizierungsmittel zur Hand haben, können Sie sich bei einer Notarin oder einem Notar identifizieren. Die Software stellt Ihnen die erforderlichen Unterlagen für das Notariat zur Verfügung.

Damit Sie Nachrichten erhalten können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift gespeichert und in dem Adressbuch des elektronischen Rechtsverkehrs veröffentlicht. Ihre Daten in diesem Adressbuch können nur von der Justiz, Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesehen werden. Andere eBO-Postfachinhaberinnen und -inhaber haben darauf keinen Zugriff.

Wie verwende ich mein eBO?

Zum Versenden und Abrufen von Nachrichten müssen Sie sich sicher an Ihrem eBO anmelden. Hierfür können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, eine geeignete Signaturkarte oder ein sogenanntes „prüfbares Softwarezertifikat“ verwenden. Prüfbare Softwarezertifikate werden hier bereitgestellt.


 
 

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