InhaltRegistrierte Drittprodukte am OSCI-gestützten elektronischen RechtsverkehrMit dem „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) können elektronische Dokumente rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden schnell und sicher übermittelt werden. Nachfolgend aufgeführte Drittprodukte können genutzt werden: "FP Mentana-Gateway beBPo/eBO" "ProDESK Framework Version 3.0" "Governikus COM Vibilia" "Governikus COM Vibilia eBO Edition" "Governikus COM Vibila beSt Edition" "Governikus Multimessenger" "beA-Webanwendung" "beSt-API" "Mein Justizpostfach (MJP)" Informationen zur Teilnahme von Drittprodukten am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr Soweit nicht ausdrücklich abweichend ausgewiesen, gelten nachfolgend beschriebene Mindestanforderungen für alle Softwarelösungen, die Sende- und Empfangskomponenten für die Teilnahme an der EGVP-Infrastruktur bereitstellen („Drittanwendungen“). Dies können • für den OSCI-gestützten Rechtsverkehr registrierte Drittprodukte (siehe unten) oder • Fachanwendungen, die ein solches Drittprodukt einbinden, sein. Die Teilnahme solcher Empfangs- und Sendesoftwarelösungen am OSCI-gestützten Rechtsverkehr setzt die Erfüllung bestimmter Anforderungen voraus: Anforderungen für die Teilnahme von Drittanwendungen am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr Hier Für die Teilnahme von sogenannten Drittprodukten am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr sieht die BLK-AG IT-Standards ein Registrierungsverfahren vor: Antragsformular für das Registrierungsverfahren Es besteht auch die Möglichkeit, die EGVP-Enterprise zu nutzen. Sie wird kostenlos bereitgestellt und dient der Integration in Fachsoftwarelösungen. (Hinweis: Die EGVP-Enterprise ist nicht für eBO geeignet. Sie ist eine Serveranwendung, die nicht für die Nutzung am lokalen Arbeitsplatz verwendet werden kann.) Antragsformular für die Herausgabe der EGVP-Enterprise Für Fachanwendungen, die ein solches Drittprodukt einbinden, sind ebenfalls jeweils bestimmte Anforderungen definiert worden. Einzelheiten geben die Institutionen/Firmen, die ein solches Drittprodukt betreiben bzw. bereitstellen, bekannt.
Neue Abbildungsvorschrift der SAFE- bzw. Govello ID ab 01.01.2016 Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches und des besonderen elektronischen Notarpostfaches ab 01.01.2016 erfordert eine einheitliche Abbildungsvorschrift für die SAFE-ID- bzw. Govello IDs. Weitere Informationen zur neuen Abbildungsvorschrift erhalten Sie hier. |
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