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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Formatstandards / Versionen

Formatstandards / Versionen

Bekanntmachung aufgrund § 10 der Verordnung über die elektronische Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen (Elektronische Registerverordnung Amtsgerichte - ERegister-VO) (GV.NRW.2006, S. 606)

1. Bekanntmachung

Auf der Grundlage von § 10 der genannten Verordnung werden hiermit die festgelegten Formatstandards entsprechenden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeigneten Versionen der in § 2 Abs. 3 der Verordnung genannten Formate wie folgt bekannt gegeben:

Format

Version / Einschränkungen

Erstellung durch Programm (Beispiel)

Gültigkeit

Unicode
  • als reiner Text ohne Formatierungscode
  • Ohne Versionsbeschränkung
Microsoft Notepad bis auf weiteres
Microsoft RTF (Rich Text Format)
  • Version 1.0 bis 1.6. ohne Erweiterung für Word 2000
Microsoft Word bis auf weiteres
Adobe Portable Document Format (PDF)
  • Version 1.0 bis 1.4.
    (sofern mit Adobe Reader 6.0 lesbar)
Adobe-Acrobat-Writer; Free-PDF bis auf weiteres
XML (Extensible Markup Language)
  • Sofern mit Internet Explorer 5.x darstellbar; eine zum Dokument gehörige DTD (Document Type Definition) muss zugeordnet sein
 XNotar bis auf weiteres
TIFF
  •  Version 6 oder niedriger
SigNotar bis auf weiteres
Microsoft Word
  • keine aktiven Komponenten (z.B. Makros)
  • Word 97, Word 2000 (Version 8 oder 9), Word XP
Microsoft Word bis auf weiteres

2. Hinweise

Elektronische Dokumente, die einem der genannten Dateiformate in der bekannt gegebenen Form entsprechen, können auch in komprimierter Form als ZIP-Datei eingereicht werden. Die ZIP-Datei darf keine anderen ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. Beim Einsatz von Dokumentensignaturen muss sich die Signatur auf das Dokument und nicht auf die ZIP-Datei beziehen.

Die Nennung von Programmen, mit denen ein zugelassenes, weil für die Bearbeitung geeignetes Dokument erstellt werden kann, kann wegen der Vielzahl angebotener Programme und Programmversionen nur exemplarisch sein. Eine Nennung ist keine Empfehlung, dieses Programm zu nutzen, und schließt andere Programme, welche nach der Spalte "Version / Einschränkungen" zuzulassende elektronische Dokumente erzeugen können, nicht aus.


 
 

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