§ 130a der Zivilprozessordnung § 14 FamFG
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- eröffnen die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze in Zivilsachen
- sind die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
- regeln den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
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