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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Spezielle rechtliche Grundlagen des Arbeitsgerichts Dortmund

Spezielle rechtliche Grundlagen des Arbeitsgerichts Dortmund

  • § 46 c Arbeitsgerichtsgesetz
  • eröffnet die grundsätzliche Möglichkeit der Einreichung elektronischer Schriftsätze im arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • ist die Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung der Gerichte darüber, ab welchem Zeitpunkt und in welcher elektronischen Form Schriftsätze eingereicht werden können
  • regelt den Zeitpunkt des gerichtlichen Eingangs elektronischer Dokumente
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster
  • bestimmt den Zeitpunkt, ab dem in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden können
  • regelt die Art und Weise der Einreichung sowie die Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen

 


 
 

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